Ausschreibung und Vergabe
Die Gebäudereiniger-Innung Berlin als Körperschaft des öffentlichen Rechts möchte Ihnen für die Erstellung von Ausschreibungen, Leistungsverzeichnissen und bei der Auswahl der Bieter ihre Hilfe anbieten.
Der Rahmentarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag sind im Arbeitnehmerentsendegesetz enthalten. An die allgemeinverbindlichen Tarifverträge sind alle Unternehmen gebunden, die Gebäudereinigungsarbeiten ausführen. Die Nichteinhaltung der Tarifverträge führt zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen, die zu Lasten der Betriebe gehen, die sich an gesetzliche Auflagen halten. Wir sind verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Unternehmen in der Gebäudereinigung in Berlin diese allgemeinverbindlichen Tarifverträge für unser Handwerk einhalten.
Bitte achten Sie auch darauf, dass bei der Lohnzahlung das Arbeitsortsprinzip gilt: Lohn am Einsatzort der Arbeit ist zu zahlen.
Durch Wettbewerbsverzerrungen werden viele Dauerarbeitsplätze vernichtet. Wir sehen unser Tätigwerden auch als Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern der Gebäudereinigungsunternehmen.