Prüfungstermine
Zu den Prüfungsterminen werden auch externe Teilnehmer:innen eingeladen, die sich nach einer mindestens 4 1/2jährigen Tätigkeit im Gebäudereiniger-Handwerk und einem Vorbereitungslehrgang auf die Gesellenprüfung dazu entschlossen haben, die Prüfung zum/zur Gebäudereiniger:in abzulegen. Die Einladungen zu den Prüfungen erfolgen nach vorheriger Anmeldung separat und zeitnah.
Anträge zur Gesellenprüfung
Die Anträge zur Gesellenprüfung finden Sie bei der Handwerkskammer Berlin unter der Kategorie Gesellen- und Abschlussprüfung. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter.
Prüfungen
Mit Inkrafttreten der Gebäudereinigerausbildungsverordnung (GebReinAusbVO) am 01.08.2019 ist für unser Handwerk die Gesellenprüfung in gestreckter Form eingeführt worden. Die Gesellenprüfung nach § 31 Abs. 1 der Handwerksordnung besteht aus den Teilen 1 und 2, die sich auf die im Ausbildungsrahmenplan für den entsprechenden Zeitraum genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie dem im Berufsschulunterrricht zu vermittelnden Lehrstoff erstrecken. Teil 1 der Gesellenprüfung findet in der Regel im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 der Gesellenprüfung findet in der Regel am Ende der Berufsausbildung statt.
Die Prüfungen werden vom Gesellenprüfungsausschuss abgenommen, der im Vorfeld über die Zulassung entscheidet.
Der Gesellenabschluss ist u. a. erforderlich, um einen Rechtsanspruch auf Zulassung zu verschiedenen Fortbildungsmaßnahmen (z. B. Meisterprüfung) zu haben. Auch für den Zugang zu bestimmten Ehrenämtern im Handwerk ist der Gesellenabschluss Voraussetzung.
Die Fotos vermitteln einen kleinen Eindruck vom Geschehen bei einer Gesellenprüfung.