Mitgliederlogin
Suche nach

Vergabe von Dienstleistungen

Die Vergabe von Dienstleistungen muss ausschließlich anfachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer nach den jeweils geltenden Entgelttarifenentlohnen, erfolgen.  

Die Nichteinhaltung der tariflichen Normen kann den Ausschluss der Bewerbung bis zu einer Dauer von 2 Jahren bei öffentlichen Aufträgen bedeuten. Darüber hinaus sind gleichwertige Angebote von Unternehmen zu bevorzugen, die Ausbildungsplätze bereitstellen.