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Rund um die Ausbildung – Rein in die Zukunft

Die Gebäudereinigung liegt in der Hand von Spezialisten – Gebäudereiniger:innen sind für die Reinigung von Büros, Produktionshallen, Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern oder Fassaden zuständig. Neben der klassischen Gebäudereinigung sind spezialisierte „Gebäudedienstleister:innen“ auch bei Brandschadensanierung, Graffiti-Entfernung oder Tatortreinigung im Einsatz.

Das spricht für eine Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk
Die dreijährige Ausbildung vermittelt umfangreiche Kenntnisse und Fertigkeiten für Tätigkeiten in den Bereichen klassische Reinigung und Gebäudemanagement. In der Ausbildung zum/zur Gebäudereiniger:in lernt man aber nicht nur die verschiedenen Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel sowie deren Anwendung kennen, sondern auch das Planen und Vorbereiten von Arbeitsaufgaben, den Einsatz von Arbeitsbühnen, Maschinen und Geräten. Zudem führt man Maßnahmen zur Dekontamination und Schädlingsbekämpfung durch und lernt die Grundlagen für das Qualitätsmanagement kennen.
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein grundlegendes technisches, mathematisches, chemisches und physikalisches Wissen und Interesse.

Natürlich wird auch eine Ausbildungsvergütung gemäß Lohntarifvertrag gezahlt. Dieser Tarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich. Das bedeutet, dass die Ausbildungsvergütung bis zu 20 % abweichen kann.

Gültigab 01. Oktober 2022ab 01. Januar 2024
1. Ausbildungsjahr875,00 €900,00 €
2. Ausbildungsjahr1010,00 €1035,00 € 
3. Ausbildungsjahr1175,00 €1200,00 €

Neben der Ausbildungsvergütung werden im Ausbildungsvertrag auch der Urlaubsanspruch vereinbart. Der allgemeinverbindliche Rahmentarifvertrag regelt auf der Grundlage einer 5-Tage-Woche folgende Ansprüche:

  • ab 01.01.2021 30 Arbeitstage

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie verordnete im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die "Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes" Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin. Die dafür ausgearbeitete "Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger/zur Gebäudereinigerin vom 21.04.1999" bildet die Grundlage.

Entsprechend § 25 Abs. 1 der Handwerksordnung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung die neue Verordnung der Berufsausbildung zur Gebäudereinigerin und zum Gebäudereiniger erlassen. Diese Verordnung ist gültig für alle Ausbildungsverträge, die für das Schuljahr mit Beginn 2019 abgeschlossen werden.

Für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Länder (KMK) der "Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin" beschlossen worden. Dieser Unterricht wird in der Max-Taut-Schule in Lichtenberg durchgeführt.

Dank an die Sponsoren

Natürlich funktioniert unsere Ausbildungsarbeit nicht ohne die Unterstützung durch Sponsoren bzw. unsere Gastmitglieder. Berufs- und Fachschule erhalten einen großen Teil der zur Ausbildung notwendigen Verbrauchsmaterialien (Chemie, Pads usw.) und Maschinen kostenfrei oder zu Sonderkonditionen. Ebenso unterstützen die genannten Firmen den Gesellenprüfungsausschuss bei den Gesellenprüfung.

Allen Sponsoren gilt daher unser herzlichster Dank.